Einführung in die RSWK

Anfang des Dokuments vorhergehendes Kapitel vorhergehende Seite nächste Seite nächstes Kapitel Inhaltsverzeichnis

2 Wichtige Regelungen der RSWK in Auswahl Seite 8

2.3 Geographische/ethnographische Schlagwörter (§§ 201-220)

2.3.1 Geographische Schlagwörter:

Definition:

  1. Geographische Namen sind Individualnamen für bestimmte Örtlichkeiten oder Gebiete der Erdoberfläche bzw. der obersten Schichten der Erde. Geographische Namen werden als geographische Schlagwörter angesetzt und erhalten in der SWD den Indikator g.

    Als geographische Schlagwörter gelten:

    1. die aktuellen und historischen Namen von Gebietskörperschaften bzw. Verwaltungseinheiten und den dazugehörigen Gebieten (Staaten und Gliedstaaten, Verwaltungsbezirke, Orte, Ortsteile und sonstige Siedlungen). Zwischen der Gebietskörperschaft und ihrem Gebiet wird dabei nicht unterschieden.
          
      SW g.Frankreich
      SW g.Bern <Kanton>
    2. die Namen von natürlichen Einheiten (Kontinente, Landschaften, Gebirge, Berge, Inseln, Küsten, Täler, Flüsse, Seen, Meere, Meeresteile u.ä.),
          
      SW g.Afrika
      SW g.Atlantischer Ozean
    3. die Namen von bio-. paläobio- und paläogeographischen Regionen, sowie die Namen von Räumlich begrenzten geologischen bzw. stofflich-räumlichen stratigraphischen Einheiten.
          
      SW g.Paläarktis
      SW g.Germanisches Becken
    4. die Namen von Wegen, Grenzen und geographischen Linien aller Art.
          
      SW g.Oder-Neiße-Linie
      SW g.Äquator
    5. die Namen von fiktiven geographischen Einheiten.
          
      SW g.Atlantis
    6. die Namen von Sprachgebieten.
          
      SW g.Englisches Sprechgebiet
    7. die Namen von Ländergruppen mit geographischen oder politisch-ökonomischen Gesamtheiten sowie die Namen von Gruppen von Gliedstaaten, Provinzen und anderen Unterteilungen von Staten. (zu den Gebieten internationaler Körperschaften bzw. ihrer Mitgliedstaaten vgl. § 211,2.)
          
      SW g.Entwicklungsländer
      SW g.Außereuropäische Länder
  2. Die geographischen Namen sind zu unterscheiden von geographischen Gattungsbezeichnungen, die als Sachschlagwörter angesetzt werden.
      
    SW s.Kleinstaat
    SW s.Wüste
  3. Nicht als Geographikum, sondern als Sachschlagwort werden alle Räumlichkeiten außerhalb der Erde wie einzelne Galaxien, Sterngruppen, Sterne, Planeten, Monde und Regionen auf diesen angesetzt, ebenso der Bereich der Erdatmosphäre und ihre Bestandteile.
      
    SW s.Venus <Planet>
    SW s.Troposphäre
  4. Zur Definition ethnographischer Schlagwörter vgl. § 212.

  5. Zu Sprachbezeichnungen vgl. § 701.

  6. Zu Bauwerken vgl. §§ 730; 731.

Ansetzung:

Die Ansetzung erfolgt grundsätzlich in der im Deutschen gebräuchlichen Form, zu deren Ermittlung - gemäß der Liste der Nachschlagewerke - Nachschlagewerke in fester Reihenfolge heranzuziehen sind (Müllers großes Deutsches Ortsbuch, Geographie Duden, Brockhaus 1986, Meyer, Brockhaus, Knaurs Weltatlas).

Für die gleichlautenden (homonymen) Geographika, die in der Praxis häufig sind, waren besonders umfangreiche Regelungen nötig. Für als Homonymenzusätze bevorzugt verwendete Verwaltungseinheiten wurde eine Liste erstellt (§ 203.4).

Bsp.: 
Luxemburg
Luxemburg <Distrikt>
Luxemburg <Provinz>
Luxemburg <Stadt>
Ein besonderes Problem bilden Namensänderungen geographischer Einheiten im Laufe historischer Entwicklungen.

Bei Namensänderung wird in der Regel der moderne Name gewählt.
Bsp.: 
Chemnitz BF Karl-Marx-Stadt
Bei Namensänderung mit entscheidender Veränderung des Gebietsstandes bleiben alte und neue Namen als Schlagwörter erhalten.
Bsp.:
Türkei CF früher Osmanisches Reich
Osmanisches Reich CF später Türkei
Verwendung: Hat ein Gegenstand einen geographischen Bezug, so wird dieser in der Regel immer erfaßt.
Anfang des Dokuments vorhergehendes Kapitel vorhergehende Seite nächste Seite nächstes Kapitel Inhaltsverzeichnis