Einführung in die RSWK

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2 Wichtige Regelungen der RSWK in Auswahl Seite 10

2.4 Sachschlagwörter (§§ 301-326)

Definition:

Als Sachschlagwörter gelten Bezeichnungen für Allgemeinbegriffe und Individualbegriffe (zu Individualnamen vgl. § 306a). Sachschlagwörter erhalten in der SWD i.d.R. den Indikator s. Titel von Werken erhalten den Indikator t. (vgl. §§ 707-708)

Ansetzung:

Die Rechtschreibung erfolgt nach Duden bzw. den beiden Enzyklopädien Brockhaus und Meyer und die Ansetzung erfolgt grundsätzlich im Singular.

Ausgenommen von der Ansetzung im Singular sind Pluraletanta, Ausdrücke, die im fachlichen und allgemeinen Sprachgebrauch einheitlich im Plural nachweisbar sind, sowie einige botanische, zoologische, chemische Namen und Bezeichnungen von Personengruppen und Gruppen von historischen Einzelereignissen.

Bsp.:
Eltern
Maxwellsche Gleichungen
Rosengewächse
Pferde <Familie>
Amine
Hugenotten
Kreuzzüge
Eine besondere Frage ist die nach der Wahl der geeigneten Wortart oder Wortfolge. Als Möglichkeiten stehen neben den einfachen Substantiven zur Verfügung:
Bsp.:
1. Kompositum Luftverschmutzung
2. Adjektiv-Substantiv-Verbindung Organische Chemie
3. Schlagwort mit Homonymenzusatz Krebs <Medizin>
4. Wortfolge Information und Dokumentation

Nach Maßgabe seines Sprachgefühls könnte der Indexierer eine dieser Möglichkeiten wählen. Um zu gleichen und benutzerfreundlichen Ergebnissen zu kommen, erfolgt die Auswahl nach der Gebräuchlichkeit, die wiederum anhand der Nachschlagewerke ermittelt wird. Findet sich jedoch kein Nachweis oder sind mehrere Formen nebeneinander vertreten, so gilt obige Vorzugsreihenfolge.

Für einen Begriff wird nur dann ein neues Schlagwort angesetzt, wenn er nicht durch Verknüpfung mehrerer in der Schlagwortnormdatei (SWD) enthaltener Schlagwörter wiedergegeben werden kann.
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