Anfang des Dokuments | ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Inhaltsverzeichnis |
2 Wichtige Regelungen der RSWK in Auswahl | Seite 9 |
Definition:
Als ethnographische Schlagwörter gelten Namen von heutigen und historischen Völkern, ethnischen Gruppen, Minderheiten und Stämmen. Zu ihnen zählen auch heutige und historische Rassen. In der SWD erhalten sie den Indikator g. (Zur Behandlung von Sprachbezeichnungen vgl. § 701)
Ansetzung:
Die Ansetzung erfolgt i.d.R. im Plural in der im Deutschen
gebräuchlichen Form gemäß Liste der Nachschlagewerke.
Verwendung:
Wenn kein eindeutig zugeordnetes Staatsgebiet bzw. kein amtlich benanntes Territorium vorhanden ist, für nationale Minderheiten, Ethnographika außerhalb ihres Territoriums thematisiert sind.
Bsp.:
Anfang des Dokuments | ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Inhaltsverzeichnis |