Ähnlich
wie bei den Geographika spielt das Problem der Homonyme (eine
Bezeichnung, mehrere Bedeutungen) eine erhebliche Rolle.
Grundsätzlich
werden Homonyme durch einen substantivischen Zusatz unterschieden,
der i.d.R. das betreffende Fachgebiet angibt, aber so eng gewählt
werden muß, daß Verwechslungen ausgeschlossen sind. Ist
eines der Homonyme sehr viel bekannter, so entfällt der
Homonymenzusatz.
Bsp.:
Immunität <Medizin> Opposition
Immunität <Recht> Opposition <Linguistik>
Quasisynonyme
werden wie Synonyme behandelt. Wann man solche Quasisynonyme
annimmt, muß meist fallweise geregelt werden.
Die
sehr umstrittenen, teilweise auf grammatikalischen Überlegungen
beruhenden Regelungen zur Festlegung der Reihenfolge der
Sachschlagwörter innerhalb der Grundkette, wurden im
wesentlichen auf die folgenden beiden Regelungen
zusammengestrichen:
Inhaltlich
eng zusammengehörige Schlagwörter werden nicht getrennt.
Dies ist insbesondere relevant für Fälle von
Vergleich/Gegenüberstellung bzw. Anwendung eines Sachverhaltes
auf einen anderen bzw. Darstellung eines Sachverhaltes unter einem
Aspekt.