Einführung in die RSWK

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2 Wichtige Regelungen der RSWK in Auswahl Seite 13

2.6 Formschlagwörter (§§ 501-506)

Definition:

Formschlagwörter kennzeichnen die Erscheinungsweise, die Art der Darstellung, die physische Form eines Dokuments (den Dokumententyp) sowie in Einzelfällen das Niveau der Darstellung. Formbegriffe (Dokumententypen) werden neben Schlagwörtern für den begrifflichen Inhalt eines Werkes nur insoweit berücksichtigt, als sie den Inhalt des Dokuments zusätzlich charakterisieren.
Formschlagwörter erhalten in der SWD den Indikator f.

s.Fremdenverkehrsgeographie ; f.Schriftenreihe (Erscheinungsweise)
s.Piaget, Jean ; f.Bibliographie (Art der Darstellung)
g.Hamburg ; s.Mundart ; f.Tonträger (physische Form)
s.Anatomie ; f.Einführung (Niveau der Darstellung)

Ansetzung:

Die Ansetzung der Formschlagwörter ist in der Liste der Formschlagwörter festgelegt (vgl. Anlage 6 der RSWK). I.d.R. wird pro Schlagwortkette nur ein Formschlagwort ohne Zeitangaben vergeben. Ausnahmen regelt die Liste.


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