Einführung in die RSWK

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2 Wichtige Regelungen der RSWK in Auswahl Seite 7

2.2 Personenschlagwörter (§§ 101-117)

Definition:

  1. Als Personenschlagwörter gelten Namen natürlicher Personen (persönliche Namen, Notnamen, Familiennamen mit Vornamen und Namen von Familien), Namen von mythologischen und literarischen Gestalten sowie Personengruppen aus der Mythologie und der Literatur, die eine feste Anzahl von Personen umfassen.
    Personenschlagwörter erhalten in der SWD den Indikator p, in der PND die Satzart Tp.

      
    SW p.Heinrich <von Morungen>
    SW p.E.S. <Meister>
    SW p.Mozart, Wolfgang Amadeus
    SW p.Orpheus
    SW p.Tristan und Isolde
    SW p. Holmes, Sherlock
    SW p.Parzen

  2. Sonstige Personengruppen werden als Sachschlagwort (vgl. § 303,2,e) bzw. als Körperschaft angesetzt und behandelt.

      
    SW s.Scilitanische Märtyrer
    SW k.Jesuiten

Ansetzung: Die Ansetzung erfolgt in der Regel nach den Regeln für die Alphabetische Katalogisierung (RAK). Von dieser Generalklausel gibt es jedoch noch wichtige Ausnahmen.

Unterschiede in der Ansetzung von RSWK und RAK bestehen derzeit noch bei Personen des Mittelalters, biblischen Personen, Fürsten und geistlichen Würdenträgern . Sie werden unter der im Deutschen gebräuchlichen Namensform (aus den Enzyklopädien u.s.w. zu ermitteln) angesetzt. Nur wenn kein solcher Nachweis möglich ist, wird die RAK-Form gewählt.

Bsp.:
Franz <von Assisi> nicht Franciscus <Assisias>
Markus <Evangelist> nicht Marcus <Evangelista>
Ludwig <Frankreich,König XIV.> nicht Louis <France,Roi,XIV.>
Johannes <Papst, XXIII.> nicht Johannes <Papa, XXIII.>
Während bei den obigen Abweichungen eine Annäherung der Regelwerke angestrebt werden soll, werden die RSWK auch künftig gleichnamige Personen individualisieren, d.h. mit einem Homonymenzusatz versehen, wobei der bekanntere Name ohne Zusatz bleiben kann. Als Homonymenzusatz werden zunächst die gebräuchliche Unterscheidung (z.B. Beinamen wie "der Ältere"), dann der Beruf und schließlich die Lebensdaten herangezogen.
Bsp.:
List, Franz von
List, Franz von <Jurist>
Verwendung:Personennamen werden Schlagwort:
Bsp.:
p.Goethe, Johann Wolfgang von (Inhalt: Leben und Werk Goethes)
p.Goethe, Johann Wolfgang von; p.Schiller, Friedrich von; f.Briefsammlung
p.Brecht, Bertolt / t.Leben des Galilei; f.Aufsatzsammlung

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