Die personenbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • Arbeitgeber in Deutschland begegnen immer wieder aufs Neue Herausforderungen. Aufgrund der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft und des anhaltenden Fachkräftemangels steigt die Belastung der Arbeitnehmer drastisch. Der Krankenstand in Deutschland sowie die Anzahl krankheitsbedingter Fehltage ist aktuell auf dem höchsten Stand seit 1991. Im Jahr 2023 betrug der Krankenstand aller Arbeitnehmer 6,11 % bei durchschnittlich 15,2 krankgemeldeten Arbeitstagen. Die zunehmenden Krankenbestände können andererseits zu Störungen des Betriebsablaufs führen und belasten daher die Arbeitgeber. Gleichzeitig sind diese nach § 3 Abs. 1 EFZG zur Leistung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von bis zu sechs Wochen verpflichtet. Das Entgelt muss somit durch den Arbeitgeber weitergezahlt werden, obwohl ihm kein angemessener Ausgleich in Form von der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zugutekommt. Für die Belastung des Arbeitgebers ist daher auch maßgeblich, ob die krankheitsbedingten Fehlzeiten am Stück oder über das Jahr verteilt in kürzeren Zeitabschnitten auftreten. Letzteres kann als häufige Kurzerkrankungen klassifiziert werden. Der öffentliche Dienst stellt mit über fünf Millionen Beschäftigten den größten Arbeitgeber in Deutschland dar und steht im Zentrum der Betrachtung. Die Vertragsparteien eines Arbeitsvertrags sind wie bei jedem Dauerschuldverhältnis nicht zwingenderweise dauerhaft aneinandergebunden. Für den Arbeitgeber stellt sich daher die Frage, ob er das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer beenden kann, wenn die krankheitsbedingten Fehlzeiten für ihn unzumutbar geworden sind. Bei der krankheitsbedingten Kündigung kollidieren die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers mit den privaten Interessen des Arbeitnehmers. Im Regelfall hat der Arbeitnehmer krankheitsbedingte Fehlzeiten nicht zu verschulden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Arbeitsverhältnis gewöhnlich die Existenzgrundlage für den Arbeitnehmer darstellt. Es stellt sich daher die Frage, welche Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung zu stellen sind, um diese zu rechtfertigen.

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Metadaten
Author:Janis Oestreich
URN:urn:nbn:de:hbz:386-kluedo-91389
Advisor:Tina Bösen-Marxen
Document Type:Master's Thesis
Language of publication:German
Date of Publication (online):2025/08/20
Year of first Publication:2024
Publishing Institution:Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Granting Institution:Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Date of the Publication (Server):2025/08/22
Page Number:II, 60
Faculties / Organisational entities:Distance and Independent Studies Center (DISC)
DDC-Cassification:3 Sozialwissenschaften / 340 Recht
Collections:Herausragende Masterarbeiten am DISC
Licence (German):Creative Commons 4.0 - Namensnennung (CC BY 4.0)