Die Unvereinbarkeit des § 13b BauGB mit Unionsrecht – Folgen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023

  • Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass der § 13b BauGB a.F. unionsrechtswidrig ist und in Folge des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht mehr angewendet werden darf. Obwohl die Kritik, dass der § 13b BauGB a.F. nicht mit Unionsrecht vereinbar, keineswegs neu war, diesen vielmehr bereits seit Erlass der Norm begleitete, glich das Urteil (aus der Perspektive der Kommunen) einem Paukenschlag. Bislang konnte auf eine gefestigte Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte vertraut werden, welche dem § 13b BauGB a.F. eine Vereinbarkeit mit Unionsrecht attestierte. Des Weiteren erfreute sich die im Jahr 2017 erstmals eingeführte Norm großer Beliebtheit: Im Jahr 2019 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Wege einer Umfrage die Länder um Mitteilung gebeten, in welchem Umfang die Regelung des § 13b BauGB a.F. bislang angewandt wurde. Zum Zeitpunkt der Umfrage wurden demnach bundesweit rd. 1.800 Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB a.F. eingeleitet und teilweise bereits abgeschlossen. Infolge der o.g. Entscheidung konnten nunmehr zahlreiche in Aufstellung befindliche Planverfahren nicht mehr auf Grundlage des § 13b BauGB a.F. fortgesetzt werden. Darüber hinaus wurde begonnenen Bauvorhaben die Rechtsgrundlage entzogen. Die vorliegende Arbeit widmet sich den Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3.22). Um eine eingehende Untersuchung von Fehlern und Fehlerfolgen zu ermöglichen, erfolgt zunächst eine vergleichende Betrachtung des dem Urteil zugrunde liegenden EU-Rechts anhand vorangegangener Urteile der Oberverwaltungsgerichte. Dabei soll auch bewertet werden, ob eine Vorlage an den EuGH erforderlich gewesen wäre (Teil 2). Anschließend werden die Konsequenzen der attestierten Unionsrechtswidrigkeit für die Ebenen der Bauleitplanung (Teil 3) sowie der Baugenehmigung (Teil 4) untersucht. Für etwaige Fehlerfolgen sollen zudem mögliche Amtshaftungsansprüche bewertet werden.

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Metadaten
Author:Florian Scherer
URN:urn:nbn:de:hbz:386-kluedo-86927
Advisor:Arvid Peix
Document Type:Master's Thesis
Language of publication:German
Date of Publication (online):2025/02/11
Year of first Publication:2025
Publishing Institution:Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Granting Institution:Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Date of the Publication (Server):2025/02/12
Page Number:IV, 56
Faculties / Organisational entities:Distance and Independent Studies Center (DISC)
DDC-Cassification:3 Sozialwissenschaften / 340 Recht
Collections:Herausragende Masterarbeiten am DISC
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