Zur Problematik der Gestaltung vertraglicher Sorgfaltspflichten in der Zusammenarbeit mit Zulieferern aus dem Mittelstand (unter 1000 Mitarbeiter)
- Spätestens seit der Ausrufung des European Green Deal
im Jahr 2019 und der
Verordnung zum Europäischen Klimagesetz 2021 durch die Organe der Europäischen Union (kurz: EU) hat die nachhaltigkeitsbezogene Gesetzgebung für Unternehmen in der EU massiv an Bedeutung gewonnen.
Seitdem sind eine ganze Reihe weiterer EU-Richtlinien und EU-Verordnungen,
aber auch nationale Gesetze entstanden, die eine klimaneutrale Wachstumsstrategie für Europa vorantreiben und zugleich Menschen weltweit vor umweltbedingten Risiken schützen sollen. Zugrunde liegt dem Europäischen Klimagesetz das
Vorsorge- und Verursacherprinzip. Sein Zweck ist die Sicherung der natürlichen
Ressourcen Europas. Darüber hinaus wird eine Vorbildfunktion für andere Kontinente angestrebt.
Zudem stellt die Umsetzung der ESG
-Gesetzgebung für EU-ansässige Unternehmen eine zentrale Herausforderung der nächsten Jahre dar. So ist mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (im Folgenden: LkSG) in Deutschland eine Norm
geschaffen worden, die Dienstleistungs- oder produzierenden Unternehmen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der
gesamten Lieferkette überträgt. Vergleichbare Lieferkettengesetze existieren in
anderen Ländern bereits, so zum Beispiel das 2017 in Frankreich erlassene Devoir
de vigilance.