Ausschreibung oder nicht? – Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
- Insbesondere bei öffentlichen Aufträgen mit einer längeren Ausführungsdauer kommt es in der Praxis häufig vor, dass ein nachträglicher Anpassungsbedarf zur Erreichung des ursprünglichen Beschaffungsziels erforderlich wird. Da der Gesetzgeber die Rechtsfolge einer vergaberechtswidrigen Auftragsänderung stets mit einer Neuausschreibungspflicht knüpft, ist für die Anwender des Vergaberechts – insbesondere für die Vergabestellen – eine gewisse rechtliche Kompetenz zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben unverzichtbar. Mithin trägt die Kenntnis der aktuellen Rechtslage und damit der eigenen Handlungsmöglichkeiten wesentlich für ein schnelles und sicheres Agieren am Markt bei.
Im Rahmen der vorliegenden Masterarbeit werden unterschiedliche Problematiken nachträglicher Vertragsänderungen behandelt. Aufgrund der bis zu der Vergaberechtsreform 2014/2016 fehlenden Kodifizierung konkreter Regelungssätze für Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit wird die erforderliche Analyse zunächst auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die der nationalen Gerichte gestützt. Anschließend wird die Rechtslage nach der erfolgten Reform des europäischen Vergaberechts und der damit einhergehenden Harmonisierung des deutschen Vergaberechts im Ober- und Unterschwellenbereich untersucht. Dabei werden die Bestimmungen der §§ 132 GWB, 47 UVgO als Maßstab für zulässige Änderungen von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen herangezogen.
Diese Masterarbeit kann durch öffentliche Auftraggeber von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bei einer beabsichtigten nachträglichen Auftragsänderung zur Entscheidungsfindung herangezogen werden. Sie gibt Hinweise dazu, welche Auftragsänderungen mit einer Ausschreibungspflicht verbunden sind und welche hingegen vergaberechtsfrei umgesetzt werden können. Der Prozess der erforderlichen Entscheidungsfindung wird durch die im Rahmen dieser Arbeit enthaltene Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Ober- und Unterschwellenbereichs sowie die dargestellte Prüfungsreihenfolge dieser Vorschriften in Verbindung mit den ausgearbeiteten Ergebnissen der praxisrelevanten Beispiele aus der Rechtsprechung unterstützt. Zu beachten ist jedoch, dass diese Ausarbeitung keinesfalls die Pflicht der Vergabestelle zur Überprüfung des Einzelfalls und gegebenenfalls zur Heranziehung eines juristischen Rats ersetzt.