Bedeutung des EU-Beihilferechts für Regionalflughäfen in Deutschland am Beispiel des Flughafens Frankfurt-Hahn
- Vor dem Hintergrund, dass kleine und mittlere Flughäfen strukturell defizitär und zumindest in Bezug auf die Infrastrukturfinanzierung auf öffentliche Fördermittel angewiesen sind , stellen sich unweigerlich die Fragen, inwieweit die jeweiligen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen mit den beihilferechtlichen Regelungen kompatibel sind bzw. mit welchen Konsequenzen ein Regionalflughafen im Falle eines erwiesenen Beihilfeverstoßes rechnen muss. Die vorliegende Arbeit hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Bedeutung des EU-Beihilferechts für Regionalflughäfen in Deutschland aufzuzeigen. Hierfür ist zunächst zu klären, wann ein Flughafen als Regionalflughafen klassifiziert wird, welche Besonderheiten Regionalflughäfen in Deutschland grundsätzlich aufweisen und mit welchen Herausforderungen sie in der heutigen Zeit konfrontiert sind. Exemplarisch soll sich dabei im Besonderen dem Regionalflughafen Frankfurt-Hahn (Rheinland-Pfalz) angenommen werden, da dieser bereits mehrfach das Zielobjekt beihilferechtlicher Untersuchungen sowie diverser Gerichtsverfahren war. Im weiteren Verlauf ist der Frage nachzugehen, unter welchen Gegebenheiten der Beihilfetatbestand bei Regionalflughäfen (insb. am Beispiel Frankfurt-Hahn) erfüllt ist und inwiefern solche Beihilfen akzeptiert bzw. für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden können. In diesem Zuge soll auch ein Überblick über die einschlägigen Normen (Primär-/ Sekundärrecht, „soft law“) sowie die relevante Entscheidungspraxis der Kommission bzw. der Unionsgerichte gegeben werden. Schließlich ist zu untersuchen, welchen Risiken der Regionalflughafen Frankfurt-Hahn momentan aufgrund der beihilferechtlichen Regelungen ausgesetzt ist und welche Folgen mit rechtswidrig gewährten Beihilfen verbunden sein können. Abschließend soll sodann skizziert werden, worauf ein Regionalflughafen in Deutschland zu achten hat, um sich in das Korsett, welches das EU-Beihilferecht diesem Sektor verpasst hat, zu zwängen. Nach einer Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnis ist zuletzt beabsichtigt, auf offene, noch zu erörternde Fragestellungen hinzuweisen.
Author: | Andreas Josef Krieglmeier |
---|---|
URN: | urn:nbn:de:hbz:386-kluedo-59728 |
Advisor: | Günther Hönn |
Document Type: | Master's Thesis |
Language of publication: | German |
Date of Publication (online): | 2020/05/17 |
Year of first Publication: | 2020 |
Publishing Institution: | Technische Universität Kaiserslautern |
Granting Institution: | Technische Universität Kaiserslautern |
Date of the Publication (Server): | 2020/05/19 |
Tag: | Art. 107-109 AEUV; Beihilfenkontrolle; EU-Beihilferecht; EU-Kommission; Europäisches Wettbewerbsrecht; Masterarbeit; Regionalflughafen |
GND Keyword: | Beihilfe; Regionalflughafen; Flughafen Frankfurt-Hahn; Wettbewerbsrecht |
Page Number: | II, 59 |
Faculties / Organisational entities: | Distance and Independent Studies Center (DISC) |
DDC-Cassification: | 3 Sozialwissenschaften / 340 Recht |
Collections: | Herausragende Masterarbeiten am DISC |
Licence (German): | Creative Commons 4.0 - Namensnennung (CC BY 4.0) |